FAQ

  • Muss ich beim Check-in ein Personaldokument vorlegen?

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Sie uns zwecks Eintragung Ihrer Daten in das eVisitor-System ein persönliches Identitätsdokument vorlegen müssen.

Persönliche Daten des Gastes sind: Vor- und Nachname, Typ und Nummer des Personaldokuments, Geschlecht, Land und Adresse des Geburts- und Wohnortes, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist das Eintragen von Gästedaten in das eVisitor-System der kroatischen Tourismusverbände für die Anmeldung und Abmeldung von Gästen (Kurtaxengesetz, Volksblatt Narodne novine Nr. 152/08).

Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der statistischen Verarbeitung erfasst und sind für die Tourismusverbände, öffentlichen Behörden und Ministerien bestimmt. Liste der Institutionen, denen Ihre persönlichen Daten auf Basis gesetzlicher Bestimmungen vorgelegt werden müssen: Ministerium für Tourismus – Touristische Inspektion, Innenministerium und Finanzministerium - Zollverwaltung.

Jede unerlaubte Verwendung, Veröffentlichung, Änderung, Verarbeitung, Reproduktion, Übertragung, Aufzeichnung oder jegliche andere Form der unberechtigten Verwendung Ihrer persönlichen Daten ist strengstens untersagt.

Sollten Sie uns aus irgendeinem Grund die Einsicht in Ihre persönlichen Daten verweigern, sind wir befugt, Ihnen die Unterbringung zu versagen.

  • Brauche ich meinen Personalausweis bzw. Reisepass für die Anreise nach Kroatien?

Einreise nach Kroatien ohne Grenzkontrollen innerhalb der EU

Die Mitgliedsstatten der Europäischen Union (EU) haben am 8. Dezember 2022 einstimmig den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ab dem 1. Januar 2023 genehmigt.

Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.

Der Beitritt Istriens/Kroatiens in das System des Schengen-Raums kennzeichnet die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen Kroatien und 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie vier Staaten außerhalb der EU: Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die Reise innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums wird ab dem 1. Januar 2023 ohne Grenzkontrollen an Grenzübergängen des Festlands und des Seeweges abgewickelt, während Kontrollen in Flughäfen noch bis zum 26. März 2023 durchgeführt werden.

  • Welche Währung brauche ich während meines Aufenthaltes in Kroatien?

Die Republik Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied der Eurozone, was bedeutet, dass der Euro (€) die neue offizielle Währung und das legale Zahlungsmittel ist.

Euro ist die gemeinsame Währung der Europäischen Union und eines der Hauptsymbole der europäischen Integration.
Kroatien wurde mit der Einführung des Euro zum 20. Mitgliedsstaat der Eurozone.

Die doppelte Preisangabe in Kroatien, beziehungsweise die gleichzeitige Kennzeichnung der Preise in Euro und Kuna ist bis Ende 2023 verpflichtend.

ERWEITERTE REINIGUNG

Villa MIrna hat sich dazu verpflichtet, erweiterte Reinigung in fünf Schritten einzuhalten. Diese umfasst eine Reihe von Standards, die wir zusammen mit Experten entwickelt haben – für die Zeit während der COVID-19-Pandemie und danach.

Villa Mirna hat sich zu den folgenden Maßnahmen vor jedem Aufenthalt verpflichtet:

Desinfektion der Oberflächen

Alle häufig berührten Oberflächen werden desinfiziert – bis hin zu jeder einzelnen Türklinke.

Verwendung anerkannter Produkte

Es werden von Gesundheitsexperten empfohlene Reinigungsmittel verwendet, wie Desinfektionsmittel mit mindestens 70 % Alkohol.

Eine gründliche Reinigung

Halte dich bei der Reinigung der einzelnen Zimmer an unsere umfangreichen Checklisten.

Tragen einer Maske und von Handschuhen

Auf diese Weise kann Kreuzkontamination vermieden werden.

Waschen der gesamten Wäsche

Wäsche wird auf der höchsten vom Hersteller empfohlenen Temperaturstufe gewaschen.

Einhaltung aller weiteren lokalen Richtlinien

Es werden die vor Ort geltenden Gesetze befolgt, einschließlich weiterer Sicherheits- oder Reinigungsrichtlinien.